Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Mietgegenstand
1.1 Der Vermieter vermietet an den Mieter die in der beigefügten verbindlichen Buchungsbestätigung näher bezeichnete Unterkunft (Mietobjekt) für den darin aufgeführten Zeitraum und die angegebene Personenzahl.
1.2 Das Mietobjekt ist vollständig eingerichtet und möbliert.
1.3 Bei nicht zufriedenstellendem Reinigungszustand bei Mietbeginn hat der Mieter das Recht auf Nachbesserung, wenn er dies bei Ankunft unverzüglich dem Vermieter/Verwalter vor Ort mitteilt.
1.4 Der Mieter erhält für die Dauer der Mietzeit 1-2 Haustür-/Wohnungsschlüssel.
1.5 Auf dem zum Mietobjekt gehörenden Grundstück ist eine begrenzte Anzahl an Parkplätzen vorhanden. Diese können je nach Verfügbarkeit gegen Zahlung eines gesonderten Entgelts in Höhe von 10,00 Euro pro Tag und Stellplatz, welches bei Ankunft im Voraus zu entrichten ist, zusätzlich angemietet werden. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters. Eine Haftung des Vermieters insbesondere für Beschädigung und Diebstahl ist ausgeschlossen. Aufgrund der geringen Anzahl der vorhandenen Parkplätze sollte eine Reservierungsanfrage frühzeitig erfolgen. Ein Anspruch auf Überlassung eines Stellplatzes besteht nicht.
2 Mietzeit, An-und Abreise
2.1 Das Mietobjekt wird für die Zeit, die in der verbindlichen Buchungsbestätigung genau bezeichnet ist, an den Mieter vermietet.
2.2 Das Mietobjekt kann am Anreisetag flexibel zwischen 16:00 und 20:00 Uhr bezogen werden.
2.3 Die Möglichkeit einer früheren oder späteren Anreisezeit ist zuvor mit dem Vermieter/Verwalter zu klären. Es wird darauf hingewiesen, dass es aufgrund von Reinigungsarbeiten oder einer verzögerten Abreise von Gästen vereinzelt zu Verzögerungen beim Bezug des Mietobjekts kommen kann.
2.4 Am Abreisetag hat der Mieter die Ferienwohnung bis spätestens 10:00 Uhr zu verlassen. Eventuelle Ausnahmen hiervon sind mit dem Vermieter/Verwalter abzustimmen.
3 Mietpreis und Zahlungsweise
3.1 Der komplette Mietpreis ist in der beigefügten verbindlichen Buchungsbestätigung konkret aufgeschlüsselt.
Der Betrag ist wie folgt zu entrichten:
Die Anzahlung in Höhe von 20 % ist innerhalb von 14 Tagen auf das vom Vermieter in der Buchungsbestätigung benannte Konto zu zahlen.
Die Restzahlung ist vier Wochen vor Reiseantritt auf das gleiche Konto zu zahlen.
Sollte die Zeit zwischen Buchungsbestätigung und Reiseantritt kürzer sein als vier Wochen, ist der gesamte Betrag sofort zu entrichten.
3.2 Gerät der Mieter mit der Anzahlung oder Restzahlung in Verzug, ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag ohne weitere Gründe fristlos zu kündigen und das Mietobjekt nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten. Gelingt dem Vermieter eine anderweitige Vermietung nicht oder nicht für den gesamten Mietzeitraum, bleibt der Mieter dennoch zur Zahlung des (bei nur teilweiser Ersatzvermietung anteiligen) Mietpreises abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen verpflichtet.
3.3 Der Mietpreis versteht sich ausschließlich der vom Mieter gemäß der Kurabgabesatzung der Gemeinde Timmendorfer Strand (einzusehen u.a. unter http://www.timmendorfer-strand.org) gesondert zu entrichtenden Kurabgabe (Kurtaxe). Die Kurtaxe ist bei Ankunft an den Vermieter zu zahlen.
4 Stornierung und Aufenthaltsabbruch
4.1 Storniert bzw. kündigt der Mieter den Vertrag vor dem Mietbeginn, ohne einen geeigneten Nachmieter zu benennen, der in den Vertrag zu denselben Konditionen eintritt, sind als Entschädigung, unter Anrechnung der vom Vermieter ersparten Aufwendungen sowie der Einnahmen aus ersatzweise anderweitiger Vermietung des Mietobjekts, die folgenden anteiligen Mieten (ausschließlich der Endreinigung ) zu entrichten:
Bei einem Rücktritt bis zum 31. Tag vor Mietbeginn 20% des Gesamtmietpreises
Bei einem Rücktritt vom 30. bis 15. Tag vor Mietbeginn 70% des Gesamtmietpreises
Bei einem Rücktritt vom 14. Tag bis zum Tag vor Mietbeginn 100% des Gesamtmietpreises.
Als Aufwandsentschädigung ist in jedem Fall eine Stornierungspauschale von 50,00 Euro fällig. Dem Mieter wird empfohlen, eine Reiserücktrittversicherung abzuschließen.
Der Vermieter ist bemüht, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.
4.2 Erfolgt keine Kündigung und der Mieter reist dennoch nicht an, gelten die vorstehenden Bedingungen gem. Ziff. 4.1 entsprechend.
4.3 Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet, sofern eine anderweitige Vermietung nicht erfolgt.
4.4 Eine Stornierung bzw. Kündigung durch den Mieter kann nur schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Erklärung bei dem Vermieter/Verwalter an die in der Buchungsbestätigung angegebenen Kontaktdaten.
4.5 Der Vermieter/Verwalter ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich schriftlich zu kündigen, wenn z. B. a) höhere Gewalt oder andere vom Vermieter/Verwalter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, b) das Mietobjekt unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Gastes oder bzgl. des Zwecks oder bzgl. der Belegung oder bzgl. der Unterbringung von Tieren, gebucht wurde, c) das Mietobjekt zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt wird, d) der Vermieter/Verwalter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass durch die Überlassung der Mietsache an den Mieter die Sicherheit oder der Hausfrieden anderer Mieter des Hauses oder Nachbarn oder das Ansehen des Vermieters/Verwalters in der Öffentlichkeit gefährdet ist, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Vermieters/Verwalters zuzurechnen ist.
5 Haftung und Pflichten des Mieters
5.1 Das Mietobjekt einschließlich der Möbel und der sonstigen in ihm befindlichen Gegenstände sind schonend zu behandeln. Der Mieter hat die ihn begleitenden und/oder besuchenden Personen zur Sorgsamkeit anzuhalten.
5.2 Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigungen des Mietobjektes, des Mobiliars oder sonstiger Gegenstände im Mietobjekt durch ihn oder ihn begleitende Personen. Bei Schlüsselverlust sind die Kosten der Wiederbeschaffung zu ersetzen. Handelt es sich um einen Sicherheitsschlüssel, ist ein Pauschalbetrag von 200,00 € fällig.
5.3 Eventuelle bei Anreise bereits vorgefundene Beschädigungen sind dem Vermieter oder Verwalter unverzüglich zu melden. Gleiches gilt für jegliche während der Mietzeit entstehende Schäden.
5.4 Der Vermieter haftet nicht für eingebrachte Sachen des Mieters. Diese gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne der §§ 701 f. BGB. Eine Haftung des Vermieters nach jenen Vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Mieter in dem Mietobjekt verwahrt und/oder hinterlässt.
5.5 Für die Mitnahme von Haustieren ist die vorherige Zustimmung vom Vermieter/Verwalter erforderlich. Der Mieter haftet für sämtliche vom Tier verursachten Schäden.
5.6 Das Rauchen innerhalb der Mieträume ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlungen kann der Vermieter eine Reinigungspauschale in Höhe von 200,00 € (netto) in Rechnung stellen. Rauchen ist nur auf Balkonen und Terrassen erlaubt.
5.7 Der Mieter ist zur Einhaltung der im Mietobjekt ausgelegten Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. In dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf die Mitbewohner und Nachbarn geboten. TV- und Audiogeräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen.
5.8 Für die Dauer der Überlassung des Mietobjekts ist der Mieter verpflichtet, bei dessen Verlassen Fenster und Türen geschlossen zu halten, sämtliche Heizkörper auf niedrige Stufe zu regeln sowie Licht und technische Geräte auszuschalten.
5.9 Zum Ende der Mietzeit hat der Mieter das Mietobjekt geräumt und besenrein in einem ordnungsgemäßen Zustand an den Vermieter/Verwalter zu übergeben und sämtliche Schlüssel an den Vermieter/Verwalter auszuhändigen bzw. auf Anweisung des Vermieters/Verwalters im Objekt zu lassen.
5.10 Die Unter- oder Weitervermietung des Mietobjekts sowie dessen Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters/Verwalters.
5.11 Der Vermieter/Verwalter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zum Mietobjekt, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Mieters ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Vermieter wird den Mieter über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.
5.12 Für Beeinträchtigungen des Mieters aufgrund von Bauarbeiten in der Nachbarschaft oder Straßenbauarbeiten sowie sonstige Belästigungen oder Störungen, die der Vermieter nicht selbst zu vertreten hat, kann dieser nicht in Haftung genommen werden. Schadensansprüche gegen den Vermieter sind ausgeschlossen. Der Vermieter haftet im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht allein für die ordnungsgemäße Bereitstellung des Mietobjekts.
6 Schlussbestimmungen
6.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksame bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
6.2 AGB des Mieters finden keine Anwendung.
6.3 Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist die Belegenheit der Mietsache.
6.4 Es gilt das deutsche Recht.